Ratgeber

Ratgeber

Hausverwaltung wechseln – so geht's

In fünf Schritten von der alten zur neuen Verwaltung – ohne Lücke, ohne unnötigen Aufwand.

Der Wechsel der Hausverwaltung – Schritt für Schritt

Ein Wechsel ist unkomplizierter, als viele denken. Wichtig sind die richtige Reihenfolge und eine saubere Übergabe.

1. Bestehenden Vertrag und Kündigungsfrist prüfen

Prüfen Sie zuerst den laufenden Verwaltervertrag: Laufzeit, Kündigungsfrist und Form der Kündigung. Bei der Mietverwaltung kündigt der Eigentümer selbst; bei einer WEG endet die Bestellung des Verwalters mit Ablauf der Bestellzeit oder durch Abberufung per Beschluss.

2. Neuen Verwalter auswählen

Achten Sie auf Erreichbarkeit, Transparenz der Abrechnungen, Referenzen und – bei der WEG-Verwaltung – auf die Zertifizierung als Verwalter. Ein persönlicher Ansprechpartner und regionale Nähe erleichtern die spätere Zusammenarbeit spürbar.

3. Bei einer WEG: Beschluss der Eigentümerversammlung

In einer Wohnungseigentümergemeinschaft werden Abberufung des alten und Bestellung des neuen Verwalters in der Eigentümerversammlung beschlossen. Der neue Verwaltervertrag wird auf Grundlage dieses Beschlusses geschlossen.

4. Übergabe der Unterlagen organisieren

Der bisherige Verwalter ist zur Herausgabe aller objektbezogenen Unterlagen und Gelder verpflichtet: Verträge, Abrechnungen, Beschlusssammlung, Rücklagen und Kontounterlagen. Eine strukturierte Übergabe verhindert Lücken und spätere Rückfragen.

5. Mieter, Dienstleister und Banken informieren

Zum Schluss werden Mieter, Versorger, Wartungsfirmen und Banken über den Wechsel und die neuen Ansprechpartner sowie ggf. geänderte Zahlungswege informiert. Ein guter neuer Verwalter übernimmt diese Kommunikation für Sie.

Häufige Fragen

Verwalterwechsel – kurz erklärt

Kann ich meine Hausverwaltung jederzeit wechseln?

Bei der Mietverwaltung richtet sich das nach dem Verwaltervertrag und dessen Kündigungsfrist. In einer WEG endet die Verwalterbestellung mit der Bestellzeit; ein vorzeitiger Wechsel ist per Abberufungsbeschluss möglich.

Welche Unterlagen muss der alte Verwalter herausgeben?

Alle objektbezogenen Unterlagen und Gelder – u. a. Verträge, Abrechnungen, Beschlusssammlung, Rücklagen und Kontounterlagen. Die Herausgabe ist Pflicht.

Wie lange dauert ein Verwalterwechsel?

Das hängt von Kündigungsfrist, Übergabe und – bei der WEG – vom Versammlungstermin ab. Mit guter Vorbereitung lässt sich der Wechsel reibungslos und ohne Lücke gestalten.

Verwaltung wechseln – wir begleiten Sie.