Für unsere Mieter
Ihr direkter Draht zu Ihrer Verwaltung.
Schaden melden, Zählerstände durchgeben, Antworten auf die häufigsten Fragen – hier finden Sie alles an einem Ort. Und wenn nicht: Rufen Sie uns einfach an, kein Callcenter, kein Ticket-System.

Schnell erledigt
Was möchten Sie tun?
Schaden melden
Heizung, Wasser, Elektrik oder Treppenhaus – beschreiben Sie den Schaden online, wir kümmern uns um den Rest.
Zur SchadensmeldungZählerstand melden
Strom, Gas und Wasser – einmal ablesen, online eintragen, fertig. Ihre Stände fließen direkt in die Abrechnung ein.
Zum Zählerstand-FormularEtwas anderes?
Fragen zur Abrechnung, zum Mietvertrag oder zum Haus – schreiben Sie uns oder rufen Sie an: 0541 760 79 117.
Zum KontaktHäufige Fragen
Gut zu wissen für Mieter
Die Fragen, die uns Mieter am häufigsten stellen – kurz und verständlich beantwortet. Ihr Mietvertrag geht im Einzelfall immer vor.
Was mache ich bei einem Schaden in der Wohnung oder im Haus?
Melden Sie den Schaden am einfachsten über unsere Online-Schadensmeldung – mit Adresse, kurzer Beschreibung und Dringlichkeit. Wir prüfen die Meldung, beauftragen bei Bedarf einen Handwerker und halten Sie auf dem Laufenden. Bei akuter Gefahr (Feuer, Gasgeruch, starker Wasseraustritt) rufen Sie zuerst den Notruf 112 bzw. den Netzbetreiber und drehen bei einem Rohrbruch den Haupthahn zu.
Wie übermittle ich meine Zählerstände?
Einmal im Jahr – oder wenn wir Sie darum bitten – lesen Sie Ihre Zähler ab und tragen die Stände in unser Online-Formular „Zählerstand melden“ ein. Ein Foto vom Zähler beim Ablesen ist ein guter Beleg für Ihre Unterlagen.
Wann bekomme ich meine Betriebskostenabrechnung?
Die Abrechnung muss Ihnen spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums vorliegen – in der Regel erhalten Sie sie deutlich früher. Ergibt sich ein Guthaben, wird es erstattet; eine Nachzahlung wird mit der Abrechnung fällig. Bei Fragen zu einzelnen Positionen melden Sie sich einfach bei uns.
An wen zahle ich meine Miete – und was ist, wenn es einmal eng wird?
Die Miete zahlen Sie wie im Mietvertrag angegeben auf das dort genannte Konto. Wenn Sie absehen können, dass eine Zahlung nicht rechtzeitig möglich ist, sprechen Sie uns bitte frühzeitig an – gemeinsam findet sich fast immer eine Lösung, bevor Mahnkosten entstehen.
Wie kündige ich meine Wohnung?
Die Kündigung muss schriftlich mit Ihrer Unterschrift erfolgen – per E-Mail ist sie nicht wirksam. Für Mieter gilt in der Regel eine Frist von drei Monaten zum Monatsende; maßgeblich ist Ihr Mietvertrag. Senden Sie die Kündigung an die im Vertrag genannte Adresse; wir bestätigen den Eingang und besprechen mit Ihnen die weiteren Schritte bis zur Übergabe.
Wie läuft die Wohnungsübergabe beim Auszug ab?
Wir vereinbaren rechtzeitig einen Termin und gehen die Wohnung gemeinsam durch. Die Wohnung sollte geräumt und besenrein sein; alle Schlüssel werden übergeben. Zustand und Zählerstände halten wir in einem Übergabeprotokoll fest, das beide Seiten unterschreiben.
Wann erhalte ich meine Kaution zurück?
Nach dem Auszug prüfen wir, ob noch Ansprüche offen sind – etwa aus der letzten Betriebskostenabrechnung oder aus Schäden über die normale Abnutzung hinaus. Danach wird die Kaution mit Zinsen abgerechnet und ausgezahlt; je nach Situation kann das einige Wochen bis wenige Monate dauern, ein angemessener Teil darf bis zur letzten Abrechnung einbehalten werden.
Darf ich ein Haustier halten?
Kleintiere wie Hamster oder Wellensittiche sind grundsätzlich erlaubt. Für Hunde und Katzen kommt es auf Ihren Mietvertrag und die Umstände an – fragen Sie uns einfach vorher kurz an, dann klären wir das unkompliziert.
Darf ich meine Wohnung untervermieten?
Eine Untervermietung – auch an einzelne Personen oder zeitweise – braucht vorab unsere Zustimmung als Verwaltung im Namen des Eigentümers. Sprechen Sie uns an, bevor Sie etwas vereinbaren; bei einem berechtigten Interesse ist eine Erlaubnis oft möglich.
Ich habe einen Schlüssel verloren – was nun?
Melden Sie den Verlust bitte umgehend bei uns. Je nach Schließanlage klären wir, ob ein Ersatzschlüssel genügt oder ob der Zylinder getauscht werden muss. Handeln Sie nicht auf eigene Faust – gerade bei zentralen Schließanlagen kann das teuer werden.
Was kann ich bei Lärm oder Ärger in der Nachbarschaft tun?
Suchen Sie zunächst das ruhige Gespräch mit den Nachbarn – oft ist das Problem gar nicht bewusst. Bleibt es dabei, melden Sie sich bei uns, gern mit kurzen Notizen zu Datum und Uhrzeit. Als Verwaltung sprechen wir die Beteiligten neutral an und vermitteln.
Muss ich kleine Reparaturen selbst bezahlen?
Das hängt von der Kleinreparaturklausel in Ihrem Mietvertrag ab: Sie kann Bagatellreparaturen an Dingen des täglichen Gebrauchs bis zu einer festgelegten Obergrenze auf Mieter übertragen. Melden Sie den Defekt trotzdem immer zuerst bei uns – beauftragen Sie nicht selbst einen Handwerker, sonst bleiben Sie unter Umständen auf den Kosten sitzen.