Bestandsaufnahme am Objekt
Wir sehen uns Haus, Außenanlagen und bestehende Verträge an: Welche Dienstleister gibt es schon, was läuft gut, wo hakt es?
Objektbetreuung & Immobilienpflege
Hausmeister, Treppenhausreinigung, Gartenpflege und Winterdienst: Wir koordinieren die Dienstleister rund um Ihre Immobilie, kontrollieren die Ausführung und rechnen sauber ab.

Saubere Treppenhäuser, gepflegte Außenanlagen und geräumte Wege sind das Erste, was Mieter und Besucher sehen.
Ein Mehrfamilienhaus braucht laufend Pflege: Das Treppenhaus muss gereinigt, der Rasen gemäht, im Winter geräumt und gestreut werden. Jemand muss die Mülltonnen an die Straße stellen, regelmäßig nach dem Rechten sehen und reagieren, wenn eine Lampe ausfällt oder die Haustür klemmt. Wer das selbst organisiert, telefoniert Dienstleistern hinterher, prüft Rechnungen und beantwortet Beschwerden.
Wir nehmen Ihnen diese Arbeit ab. Als Verwaltung mit Sitz in der Katharinenstraße in Osnabrück arbeiten wir mit Hausmeister-, Reinigungs- und Gartenbaufirmen aus der Region zusammen, beauftragen sie für Ihr Objekt und behalten im Blick, ob die Leistung stimmt. Den Umfang stimmen wir individuell mit Ihnen ab – von der einzelnen Leistung bis zur kompletten Betreuung.
Leistungen
So arbeiten wir
Wir sehen uns Haus, Außenanlagen und bestehende Verträge an: Welche Dienstleister gibt es schon, was läuft gut, wo hakt es?
Wir holen Angebote ein, vergleichen Leistung und Preis und schlagen Ihnen die passenden Firmen vor – bestehende gute Partner behalten wir gern bei.
Wir sind Ansprechpartner für Dienstleister und Mieter, kontrollieren die Ausführung bei Begehungen und reagieren, wenn etwas nicht klappt.
Wir prüfen die Rechnungen und übernehmen umlagefähige Kosten korrekt in die Nebenkostenabrechnung – mit nachvollziehbaren Belegen.
Kosten
Viele Kosten der Objektbetreuung sind Betriebskosten. Ist es im Mietvertrag vereinbart, dürfen Sie sie über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter verteilen. Die Betriebskostenverordnung nennt dazu ausdrücklich:
Nicht umlagefähig sind Arbeiten, die Reparatur, Instandhaltung oder Verwaltung betreffen – auch dann nicht, wenn sie der Hausmeister erledigt. Ebenso wenig die Vergütung der Verwaltung selbst; sie können Vermieter aber als Werbungskosten absetzen. Wir trennen diese Anteile schon bei der Beauftragung, damit die Abrechnung später stimmt. Mehr dazu im Ratgeber Nebenkostenabrechnung: die häufigsten Fehler.
Für wen
Wir koordinieren die Objektbetreuung für Mehrfamilienhäuser und Wohnungsbestände, für das Gemeinschaftseigentum von Eigentümergemeinschaften, für gemischt genutzte und gewerbliche Objekte im Rahmen unseres Property Managements und für Ferienwohnungen und Ferienhäuser. Tätig sind wir in allen Osnabrücker Stadtteilen und im Umkreis von rund 20 Kilometern.
Objektbetreuung anfragen
In unter zwei Minuten unverbindlich anfragen – wir melden uns persönlich, in der Regel noch am gleichen Werktag.
Häufige Fragen
Objektbetreuung – auch Immobilienpflege oder Objektpflege genannt – umfasst alles, was ein Haus im Alltag in Ordnung hält: Hausmeisterdienst, Treppenhaus- und Gebäudereinigung, Garten- und Grünpflege, Winterdienst, regelmäßige Kontrollen und kleinere Reparaturen. Malos Immobilien koordiniert diese Leistungen für Eigentümer in Osnabrück: Wir beauftragen die Dienstleister, kontrollieren die Ausführung und rechnen ab.
Die Hausverwaltung kümmert sich um die kaufmännische Seite – Mieter, Mieteingang, Abrechnungen, Verträge – und um die Instandhaltung. Die Objektbetreuung ist der praktische Teil vor Ort: Sauberkeit, Grünflächen, Winterdienst, Kontrollen. Bei Malos gehört die Koordination der Objektbetreuung zur Verwaltung dazu; den genauen Umfang stimmen wir mit Ihnen ab.
Größtenteils ja, sofern der Mietvertrag es vorsieht: Die Betriebskostenverordnung nennt ausdrücklich die Kosten für Hauswart, Gebäudereinigung, Gartenpflege sowie Straßenreinigung einschließlich entsprechender nicht öffentlicher Maßnahmen wie den Winterdienst. Nicht umlagefähig sind Anteile für Reparaturen, Instandhaltung und Verwaltung – auch nicht, wenn sie der Hausmeister erledigt. Wir trennen das in der Abrechnung sauber.
Die Verkehrssicherungspflicht liegt beim Eigentümer. Er kann die Räum- und Streupflicht auf einen Winterdienst oder – per Vertrag – auf die Mieter übertragen, muss aber kontrollieren, ob sie erfüllt wird. Genau diese Organisation und Kontrolle übernehmen wir: klare Beauftragung, dokumentierte Einsätze und Nachkontrolle.
In allen Osnabrücker Stadtteilen und im Umkreis von rund 20 Kilometern – unter anderem in Georgsmarienhütte, Belm, Wallenhorst, Hasbergen, Bissendorf, Lotte, Hagen a.T.W. und Bad Iburg. Durch die kurzen Wege sind wir schnell vor Ort.
Quellen
Die in diesem Ratgeber genannten Vorschriften im amtlichen Wortlaut – bereitgestellt vom Bundesministerium der Justiz auf gesetze-im-internet.de.
Gesetze ändern sich. Maßgeblich ist immer der aktuelle Gesetzestext; dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.