Kostenloses Erstgespräch
Sie schildern uns Ihr Objekt – am Telefon oder über unser Anfrage-Formular. Wir melden uns noch am gleichen Werktag und Sie erhalten ein klares Angebot.
Sie besitzen eine vermietete Eigentumswohnung in Osnabrück oder Umgebung? Malos Immobilien übernimmt die komplette Mietverwaltung Ihrer Einheit – vom Mietvertrag über die Nebenkostenabrechnung bis zur Reparatur in der Wohnung.

In einer Wohnungseigentümergemeinschaft gibt es zwei Ebenen. Dach, Fassade, Treppenhaus und Heizung gehören allen Eigentümern gemeinsam – darum kümmert sich die WEG-Verwaltung. Ihre Wohnung selbst ist Ihr Sondereigentum. Ist sie vermietet, braucht auch sie jemanden, der sich kümmert: um den Mieter, die Miete, die Abrechnung und die Wohnung.
Genau das ist die Sondereigentumsverwaltung, kurz SEV oder SE-Verwaltung: die Mietverwaltung einer einzelnen Eigentumswohnung im Auftrag ihres Eigentümers. Sie ergänzt die WEG-Verwaltung, ersetzt sie aber nicht.
Die WEG-Verwaltung arbeitet für die Gemeinschaft aller Eigentümer: Sie erstellt Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung, organisiert die Eigentümerversammlung und hält das Gemeinschaftseigentum instand. Mit Ihrem Mieter hat sie nichts zu tun.
Die Sondereigentumsverwaltung arbeitet allein für Sie als Vermieter. Sie ist Ansprechpartner Ihres Mieters, überwacht den Mieteingang, erstellt die Betriebskostenabrechnung für den Mieter und kümmert sich um Reparaturen innerhalb der Wohnung. Aus der Jahresabrechnung der WEG übernimmt sie dabei die Kosten, die auf den Mieter umgelegt werden dürfen.
Für Eigentümer, die eine oder mehrere Wohnungen als Kapitalanlage halten und sich nicht selbst um Mieter, Abrechnungen und Handwerker kümmern möchten. Besonders hilfreich ist sie, wenn Sie nicht in Osnabrück wohnen, wenig Zeit haben oder die Wohnung geerbt haben.
Bei Malos Immobilien haben Sie und Ihr Mieter einen festen persönlichen Ansprechpartner. Wir sind in Osnabrück und im Umkreis von rund 20 Kilometern tätig – und verwalten Ihre Wohnung, als wäre es unsere eigene.
Leistungsumfang
Gut zu wissen
Sie besitzen ein ganzes Haus? Dann ist die Mietverwaltung bzw. die Mehrfamilienhaus-Verwaltung die passende Leistung. Für das Gemeinschaftseigentum Ihrer Eigentümergemeinschaft sind wir mit der WEG-Verwaltung für Sie da.
Ratgeber für Wohnungseigentümer: Hausgeld erklärt – was Eigentümer monatlich zahlen · Was kostet eine Hausverwaltung? · Lexikon: Sondereigentumsverwaltung
Verwalterwechsel
Ein Wechsel der Hausverwaltung ist einfacher, als viele denken – den Großteil der Arbeit übernehmen wir.
Sie schildern uns Ihr Objekt – am Telefon oder über unser Anfrage-Formular. Wir melden uns noch am gleichen Werktag und Sie erhalten ein klares Angebot.
Wir prüfen mit Ihnen die Kündigungsfrist Ihres bisherigen Verwaltervertrags und stimmen den Starttermin ab. Sie unterschreiben – mehr ist von Ihrer Seite nicht nötig.
Wir fordern alle objektbezogenen Unterlagen beim bisherigen Verwalter an und informieren Mieter, Versorger, Dienstleister und Banken über den Wechsel.
Zum Stichtag übernehmen wir die komplette Verwaltung – ohne Lücke. Ab dem ersten Tag haben Sie und Ihre Mieter einen festen persönlichen Ansprechpartner.
Alle Details zu Fristen, WEG-Beschluss und Übergabe finden Sie in unserem Ratgeber Hausverwaltung wechseln – so geht's. Zum Abhaken und Ausdrucken: Checkliste Verwalterwechsel.
Häufige Fragen
Sondereigentumsverwaltung (SEV) ist die Mietverwaltung einer einzelnen vermieteten Eigentumswohnung im Auftrag ihres Eigentümers. Sie umfasst die Betreuung des Mieters, die Überwachung der Mietzahlungen, die Nebenkostenabrechnung und die Organisation von Reparaturen in der Wohnung.
Die WEG-Verwaltung kümmert sich um das Gemeinschaftseigentum und arbeitet für alle Eigentümer gemeinsam. Die Sondereigentumsverwaltung kümmert sich um Ihre einzelne Wohnung und Ihr Mietverhältnis und arbeitet nur für Sie. Beide Aufgaben ergänzen sich.
Der WEG-Verwalter ist für Ihr Mietverhältnis nicht zuständig – er schließt keinen Mietvertrag, mahnt keine Miete an und rechnet nicht mit Ihrem Mieter ab. Diese Aufgaben erledigen Sie entweder selbst oder Sie übertragen sie einer Sondereigentumsverwaltung.
Ja. Grundlage ist die Jahresabrechnung der Eigentümergemeinschaft. Daraus werden die Kosten übernommen, die nach Mietvertrag und Betriebskostenverordnung auf den Mieter umgelegt werden dürfen; Verwaltungskosten und die Zuführung zur Erhaltungsrücklage gehören nicht dazu. Die Abrechnung muss dem Mieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen.
Ja. Malos Immobilien bietet WEG-Verwaltung und Mietverwaltung an; auf Wunsch erhalten Sie beides aus einer Hand – mit einem festen Ansprechpartner für das Haus und für Ihre Wohnung.
Die Vergütung richtet sich nach der Wohnung und dem gewünschten Leistungsumfang. Sie erhalten nach einer kurzen, unverbindlichen Anfrage ein individuelles Angebot. Marktübliche Spannen nennt unser Ratgeber „Was kostet eine Hausverwaltung?“.