Wohnung ansehen
Wir sehen uns die Wohnung an, besprechen Miethöhe, Zielgruppe und Zeitpunkt und prüfen, ob Energieausweis und Unterlagen vollständig sind.
Vermietung & Mieterauswahl
Vom Inserat bis zur Schlüsselübergabe: Wir vermieten Ihre Wohnung sorgfältig, prüfen die Interessenten gründlich und halten alle gesetzlichen Vorgaben ein. Sie entscheiden, wer einzieht.

Ein gut ausgewählter Mieter zahlt zuverlässig, geht pfleglich mit der Wohnung um und bleibt lange.
Wer selbst vermietet, kennt das: Dutzende Anfragen, Besichtigungen am Abend, unvollständige Unterlagen – und am Ende die Sorge, ob man die richtige Wahl getroffen hat. Fehler bei der Auswahl wirken lange nach, etwa in Form von Mietrückständen oder Streit.
Wir nehmen Ihnen diese Arbeit ab. Wir kennen den Osnabrücker Wohnungsmarkt, sind schnell vor Ort und prüfen jeden Bewerber nach denselben nachvollziehbaren Kriterien. Sie erhalten eine klare Empfehlung und behalten die Entscheidung.
Leistungen
So arbeiten wir
Wir sehen uns die Wohnung an, besprechen Miethöhe, Zielgruppe und Zeitpunkt und prüfen, ob Energieausweis und Unterlagen vollständig sind.
Wir erstellen das Inserat, beantworten Anfragen und führen die Besichtigungen durch.
Wir prüfen Selbstauskunft, Einkommen und Bonität und stellen Ihnen die passenden Bewerber vor.
Mietvertrag, Kaution, Übergabeprotokoll und Wohnungsgeberbestätigung – sauber dokumentiert.
Pflichten
Einzeln oder mit Verwaltung
Sie verwalten Ihre Wohnung selbst und brauchen nur Hilfe bei der Neuvermietung? Dann beauftragen Sie uns einfach mit der Vermietung. Wir kümmern uns um alles bis zur Schlüsselübergabe, danach liegt die Verwaltung wieder bei Ihnen. Eine laufende Verwaltung ist dafür nicht nötig.
Nach dem Einzug fängt die Arbeit allerdings erst an: Mieteingang, Nebenkosten, Reparaturen, Mieterhöhungen. Wer sich auch darum nicht kümmern möchte, übergibt uns die gesamte Mietverwaltung – bei einer einzelnen vermieteten Eigentumswohnung die Sondereigentumsverwaltung. Dann ist auch jeder spätere Mieterwechsel schon geregelt. Ob sich das für Sie lohnt, zeigt der Ratgeber Mietverwaltung: selbst verwalten oder abgeben?
Vermietung anfragen
In unter zwei Minuten unverbindlich anfragen – wir melden uns persönlich, in der Regel noch am gleichen Werktag.
Häufige Fragen
Für Mietinteressenten nichts. Seit 2015 gilt bei der Wohnungsvermittlung das Bestellerprinzip: Wer den Auftrag gibt, zahlt. Da wir im Auftrag des Eigentümers vermieten, entstehen für Mieter keine Vermittlungskosten.
Ja. Sie können uns auch nur mit der Vermietung beauftragen – ohne laufende Verwaltung. Wir finden den passenden Mieter, schließen den Mietvertrag und übergeben die Wohnung; danach verwalten Sie selbst weiter. Wenn Sie möchten, übernehmen wir anschließend auch die Mietverwaltung – dann ist jeder spätere Mieterwechsel schon geregelt.
Üblich und zulässig sind Angaben, die für das Mietverhältnis wichtig sind: Name, Kontaktdaten, Zahl der einziehenden Personen, Beruf und Einkommen, Nachweise wie Gehaltsabrechnungen sowie eine Bonitätsauskunft. Fragen nach Religion, Herkunft, Familienplanung oder Parteizugehörigkeit sind tabu. Persönliche Unterlagen sollten erst angefordert werden, wenn ein ernsthaftes Interesse nach der Besichtigung besteht.
Ja. Der Energieausweis muss spätestens bei der Besichtigung vorgelegt und nach Vertragsschluss dem Mieter übergeben werden. Schon im Inserat müssen bestimmte Angaben daraus stehen – etwa die Art des Ausweises, der Energiekennwert und der wesentliche Energieträger. Fehlt der Ausweis, drohen Bußgelder.
Höchstens drei Monatsmieten ohne Betriebskosten. Der Mieter darf sie in drei Monatsraten zahlen, und der Vermieter muss sie getrennt von seinem eigenen Vermögen anlegen.
Ob die Mietpreisbremse für eine Gemeinde gilt, legt in Niedersachsen die Landesregierung per Verordnung fest; die Liste der Gemeinden wird regelmäßig überprüft. Wir prüfen vor jeder Neuvermietung den aktuellen Stand für Ihr Objekt und setzen die Miete entsprechend an.
Quellen
Die in diesem Ratgeber genannten Vorschriften im amtlichen Wortlaut – bereitgestellt vom Bundesministerium der Justiz auf gesetze-im-internet.de.
Gesetze ändern sich. Maßgeblich ist immer der aktuelle Gesetzestext; dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.