Vermietungsservice

Vermietung & Mieterauswahl

Vermietungsservice in Osnabrück – den passenden Mieter finden

Vom Inserat bis zur Schlüsselübergabe: Wir vermieten Ihre Wohnung sorgfältig, prüfen die Interessenten gründlich und halten alle gesetzlichen Vorgaben ein. Sie entscheiden, wer einzieht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wir übernehmen die komplette Neuvermietung: Miethöhe, Inserat, Besichtigungen, Prüfung der Interessenten, Mietvertrag und Übergabe.
  • Den Vermietungsservice können Sie einzeln beauftragen – ohne laufende Verwaltung – oder als Teil unserer Mietverwaltung.
  • Die Entscheidung, wer einzieht, treffen Sie – auf Wunsch gemeinsam mit uns.
  • Für Mieter ist der Service kostenfrei; es gilt das Bestellerprinzip.
  • Energieausweis, Pflichtangaben im Inserat, Kaution und Wohnungsgeberbestätigung: Wir achten auf alle Vorgaben.

Der richtige Mieter ist die halbe Verwaltung

Ein gut ausgewählter Mieter zahlt zuverlässig, geht pfleglich mit der Wohnung um und bleibt lange.

Wer selbst vermietet, kennt das: Dutzende Anfragen, Besichtigungen am Abend, unvollständige Unterlagen – und am Ende die Sorge, ob man die richtige Wahl getroffen hat. Fehler bei der Auswahl wirken lange nach, etwa in Form von Mietrückständen oder Streit.

Wir nehmen Ihnen diese Arbeit ab. Wir kennen den Osnabrücker Wohnungsmarkt, sind schnell vor Ort und prüfen jeden Bewerber nach denselben nachvollziehbaren Kriterien. Sie erhalten eine klare Empfehlung und behalten die Entscheidung.

Leistungen

Was wir für Sie übernehmen

  • Miethöhe einschätzen – orientiert an Vergleichsmiete und Lage, unter Beachtung der Mietpreisbremse, wo sie gilt
  • Aussagekräftiges Inserat mit Fotos, Grundriss und den Pflichtangaben aus dem Energieausweis
  • Anfragen beantworten und Interessenten vorauswählen
  • Besichtigungen vor Ort durchführen – einzeln oder als Sammeltermin
  • Selbstauskunft, Einkommensnachweise und Bonität der Interessenten prüfen
  • Auswahl auf Wunsch gemeinsam mit Ihnen treffen
  • Mietvertrag vorbereiten und abschließen
  • Kaution anfordern und getrennt anlegen
  • Wohnungsübergabe mit Protokoll, Zählerständen und Schlüsselliste
  • Wohnungsgeberbestätigung für die Anmeldung des Mieters ausstellen

So arbeiten wir

In vier Schritten zum neuen Mieter

01

Wohnung ansehen

Wir sehen uns die Wohnung an, besprechen Miethöhe, Zielgruppe und Zeitpunkt und prüfen, ob Energieausweis und Unterlagen vollständig sind.

Gemeinsam vor Ort
02

Inserieren und besichtigen

Wir erstellen das Inserat, beantworten Anfragen und führen die Besichtigungen durch.

Erledigen wir
03

Prüfen und auswählen

Wir prüfen Selbstauskunft, Einkommen und Bonität und stellen Ihnen die passenden Bewerber vor.

Sie entscheiden
04

Vertrag und Übergabe

Mietvertrag, Kaution, Übergabeprotokoll und Wohnungsgeberbestätigung – sauber dokumentiert.

Erledigen wir

Pflichten

Darauf achten wir bei jeder Vermietung

  • Energieausweis: Pflichtangaben schon im Inserat, Vorlage spätestens bei der Besichtigung, Übergabe nach Vertragsschluss.
  • Miethöhe: orientiert an der ortsüblichen Vergleichsmiete; wo die Mietpreisbremse gilt, wird die zulässige Anfangsmiete eingehalten.
  • Gleichbehandlung und Datenschutz: nur Fragen, die für das Mietverhältnis nötig sind; Unterlagen werden sicher aufbewahrt und nach der Auswahl gelöscht, wenn sie nicht mehr gebraucht werden.
  • Kaution: höchstens drei Nettokaltmieten, zahlbar in drei Raten, getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt.
  • Wohnungsgeberbestätigung: braucht der Mieter für die Anmeldung beim Bürgeramt – wir stellen sie aus.

Einzeln oder mit Verwaltung

Nur vermieten – oder auch verwalten

Sie verwalten Ihre Wohnung selbst und brauchen nur Hilfe bei der Neuvermietung? Dann beauftragen Sie uns einfach mit der Vermietung. Wir kümmern uns um alles bis zur Schlüsselübergabe, danach liegt die Verwaltung wieder bei Ihnen. Eine laufende Verwaltung ist dafür nicht nötig.

Nach dem Einzug fängt die Arbeit allerdings erst an: Mieteingang, Nebenkosten, Reparaturen, Mieterhöhungen. Wer sich auch darum nicht kümmern möchte, übergibt uns die gesamte Mietverwaltung – bei einer einzelnen vermieteten Eigentumswohnung die Sondereigentumsverwaltung. Dann ist auch jeder spätere Mieterwechsel schon geregelt. Ob sich das für Sie lohnt, zeigt der Ratgeber Mietverwaltung: selbst verwalten oder abgeben?

Vermietung anfragen

Erzählen Sie uns von Ihrer Wohnung.

In unter zwei Minuten unverbindlich anfragen – wir melden uns persönlich, in der Regel noch am gleichen Werktag.

Schritt 1 von 520%

Um welche Immobilie geht es?

Wählen Sie, was am ehesten zutrifft.

Häufige Fragen

Wohnung vermieten in Osnabrück – kurz erklärt

Was kostet der Vermietungsservice für Mieter?

Für Mietinteressenten nichts. Seit 2015 gilt bei der Wohnungsvermittlung das Bestellerprinzip: Wer den Auftrag gibt, zahlt. Da wir im Auftrag des Eigentümers vermieten, entstehen für Mieter keine Vermittlungskosten.

Übernehmen Sie die Vermietung auch ohne laufende Verwaltung?

Ja. Sie können uns auch nur mit der Vermietung beauftragen – ohne laufende Verwaltung. Wir finden den passenden Mieter, schließen den Mietvertrag und übergeben die Wohnung; danach verwalten Sie selbst weiter. Wenn Sie möchten, übernehmen wir anschließend auch die Mietverwaltung – dann ist jeder spätere Mieterwechsel schon geregelt.

Welche Unterlagen darf ich von Mietinteressenten verlangen?

Üblich und zulässig sind Angaben, die für das Mietverhältnis wichtig sind: Name, Kontaktdaten, Zahl der einziehenden Personen, Beruf und Einkommen, Nachweise wie Gehaltsabrechnungen sowie eine Bonitätsauskunft. Fragen nach Religion, Herkunft, Familienplanung oder Parteizugehörigkeit sind tabu. Persönliche Unterlagen sollten erst angefordert werden, wenn ein ernsthaftes Interesse nach der Besichtigung besteht.

Brauche ich für die Vermietung einen Energieausweis?

Ja. Der Energieausweis muss spätestens bei der Besichtigung vorgelegt und nach Vertragsschluss dem Mieter übergeben werden. Schon im Inserat müssen bestimmte Angaben daraus stehen – etwa die Art des Ausweises, der Energiekennwert und der wesentliche Energieträger. Fehlt der Ausweis, drohen Bußgelder.

Wie hoch darf die Kaution sein?

Höchstens drei Monatsmieten ohne Betriebskosten. Der Mieter darf sie in drei Monatsraten zahlen, und der Vermieter muss sie getrennt von seinem eigenen Vermögen anlegen.

Gilt in Osnabrück die Mietpreisbremse?

Ob die Mietpreisbremse für eine Gemeinde gilt, legt in Niedersachsen die Landesregierung per Verordnung fest; die Liste der Gemeinden wird regelmäßig überprüft. Wir prüfen vor jeder Neuvermietung den aktuellen Stand für Ihr Objekt und setzen die Miete entsprechend an.

Quellen

Rechtsgrundlagen zum Nachlesen

Die in diesem Ratgeber genannten Vorschriften im amtlichen Wortlaut – bereitgestellt vom Bundesministerium der Justiz auf gesetze-im-internet.de.

Ihre Wohnung in Osnabrück vermieten – sorgfältig und ohne Aufwand.